Elektroroller Smartgyro SG27-552
Ab
€677,02
EARLY BLACK WEEK
Der Smartgyro SG27-552 ist ein leistungsstarker E-Scooter, der mit moderner Ausstattung und sportlichem Design überzeugt. Ob für den täglichen Weg zur Arbeit, zur Schule oder für Freizeitfahrten – mit seiner robusten Konstruktion und komfortablen Features ist er der perfekte Begleiter im urbanen Alltag.
Dank des klappbaren Rahmens lässt er sich bequem transportieren und platzsparend verstauen. Ein integriertes Display zeigt dir alle wichtigen Fahrinformationen, während Beleuchtungssysteme und rutschfeste Elemente für Sicherheit sorgen.
Technische Daten
Art: Elektroroller
Marke: Smartgyro
Modell: SG27-552
Motorleistung: [Herstellerangabe erforderlich, z. B. 500–1000 W]
Akku: Lithium-Ionen, wiederaufladbar
Reichweite: [modellabhängig, ca. 40–70 km]
Geschwindigkeit: bis zu 25 km/h
Räder: [z. B. 10" Luftreifen, modellabhängig]
Bremsen: [Scheibenbremsen vorne/hinten, modellabhängig]
Anzeige: LED-/LCD-Display integriert
Design: Klappbar, robust & modern
Steckbares Produkt: Ja (EU-Stecker)
⚠️ Kein Versicherungsschutz im Lieferumfang enthalten.
👉 Der Smartgyro SG27-552 kombiniert kraftvolle Leistung, sichere Technik und ein modernes Design – ideal für alle, die Wert auf komfortable und sichere E-Mobilität legen.
Sicherheitsmerkmale
✅ Front- & Rücklicht für hohe Sichtbarkeit
✅ Scheibenbremsen (modellabhängig) für kurze Bremswege
✅ Antirutsch-Trittfläche für sicheren Halt
✅ Stabile Bauweise – geeignet für verschiedene Fahrergewichte
✅ Klappmechanismus für Transport & Aufbewahrung
Rechtliche Hinweise (Deutschland, 2025)
Helm: Keine Pflicht bis 20 km/h, aber dringend empfohlen.
Straßenzulassung:
Für Roller bis 20 km/h ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) notwendig.
Hinweis: Wenn der Roller nicht offiziell zugelassen ist, muss der Besitzer beim TÜV eine EBE beantragen.
Versicherungspflicht: Für den Betrieb auf öffentlichen Straßen ist eine Haftpflichtversicherung mit Versicherungsplakette vorgeschrieben.
Nutzung: erlaubt auf Radwegen, wenn nicht vorhanden, auf der Fahrbahn. Gehwege sind verboten.
Mindestalter: 14 Jahre.
Anzahl





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